Mietvertrag
über die Anmietung des Ferienhauses

 

zwischen: und:

Christian Lobenhofer __________________________________________
Bandwörthstr. 5 __________________________________________
97753 Karlstadt / OT Laudenbach __________________________________________

 

 

§ 1: Mietgegenstand und Schlüssel


(1) Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft:

Ferienhaus Lobenhofer
Bandwörthstr. 5

97753 Karlstadt / OT Laudenbach

für ___ Personen

Es gilt die in der Anlage beigefügte Hausordnung.
Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt

 

(2) Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert und wird mit folgender Ausstattung vermietet:
105 qm, vollständig möbliert:
Erdgeschoß:
1 Wohnzimmer mit SAT TV und Schlafcouch, 1 Küche, 1 kleiner Vorratsraum, 1 Bad mit WC und Dusche
Obergeschoß:

3 Schlafzimmer mit Doppelbett, 1 Wohnraum mit Bettcouch

Bettwäsche sowie Handtücher für Bad und Küche sind einmalig im Preis inbegriffen

(3) Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer die folgenden Einrichtungen zu benutzen:

- Das oben beschriebene Mietobjekt inkl. der darin befindlichen Einrichtung
- Kelleranteil zum Abstellen von Fahrrädern
- 3 Stellplätze auf der angrenzenden Gründstückswiese für PKW
- Angrenzende zum Grundstück gehörende Erholungswiese zum sonnen, grillen, etc.

(4) Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit ___ Haustür-/Hofschlüssel.

§ 2: Mietzeit, An- und Abreise

Das Mietobjekt wird für die Zeit vom _____________ bis ______________an den Mieter vermietet. Die Anreise erfolgt am Anreisetag zwischen 15.00 Uhr und 21.00 Uhr nach telefonischer Absprache
Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis spätestens 12.00 Uhr

Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen
Zustand an den Vermieter zu übergeben und den/die Schlüssel auszuhändigen.

 





§ 3: Mietpreis und Zahlungsweise

(1) Der Mietpreis beträgt
von April bis einschl. September:
50,- € / 2 Personen / Tag ab 3 Übernachtungen

von Oktober bis einschl. März
55,- € / 2 Personen / Tag ab 3 Übernachtungen


jede weitere Person 10,- € / Tag

Hunde sind auf Anfrage erlaubt. Wir berechnen für diese eine einmalige Reinigungspauschale von 20,- €.

(2) Der Betrag ist wie folgt zu entrichten:

Bei Langzeitvermietung wird eine Kaution in Höhe von 350,- € erhoben, die am Abreisetag abzüglich etwaiger entstandener Kosten bar zurückerstattet wird. Ebenso ist die Zahlungsbedingung bei Langzeitvermietung Vorkasse.

 

Nach Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 25% des Mietpreises sowie der Kautionsbetrag innerhalb von 10 Tagen auf folgendes Konto zu überweisen:
Christian Lobenhofer
IBAN:
DE33790691500001832875
BIC: BYLADE1GEM
Betreff: Ferienhaus


Die Restmietkosten sind spätestens am Abreisetag bar zu entrichten.

(3) Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 10 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

 

§ 4: Stornierung und Aufenthaltsabbruch

(1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

- bis 28 Tage vor Mietbeginn: 5 % des Mietpreise
s
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
- bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- bis 2 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

 

(2) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

(3) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.






§ 5: Haftung und Pflichten des Mieters

(1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.

(2) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.

(3)
Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet

 

(4) Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese liegt im Mietobjekt aus


§ 6: Schriftform / Salvatorische Klausel

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des

Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Ort, Datum, Unterschrift Mieter: Ort, Datum, Unterschrift Vermieter:

______________________________________ ___________________________________
_